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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Grabs Industries e.K. | Stand: September 2026

Diese AGB gelten für sämtliche Geschäftsbereiche der Grabs Industries e.K., einschließlich der Projekt-/Produktlinie „Inspire Create" für dekorative und kreative Produkte sowie aller weiteren Bereiche wie Werbetechnik, Stickerei, Lasergravur, Lasercut, 3D-Druck, UV-Druck, grafische Dienstleistungen sowie technische Beratung, Materialtests, Schulungen und Reparatur-/Serviceleistungen, sofern diese angeboten werden.

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen der Grabs Industries e.K., Längestraße 14, 78176 Blumberg (nachfolgend „Auftragnehmer"), einschließlich der als Projekt-/Produktlinie geführten Bezeichnung „Inspire Create" für Deko- und Kreativprodukte sowie aller gewerblichen und technischen Dienstleistungen.

(2) Sie gelten gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie Verbrauchern (§ 13 BGB), soweit nicht ausdrücklich abweichend geregelt.

(3) Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, deren Geltung wird ausdrücklich in Textform bestätigt.

(4) Die AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

(5) Alle Projektbezeichnungen, Domains und Produktlinien (insbesondere „Inspire Create" und „xtool.systems") sind keine eigenständigen Unternehmen oder Rechtsträger. Vertragspartner, Anbieter und Verantwortlicher ist ausschließlich die Grabs Industries e.K., soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist.

§ 2 Vertragsabschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet. Angebote haben eine Gültigkeit von 14 Tagen ab Erstellung, sofern nicht anders angegeben.

(2) Ein Vertrag kommt erst durch ausdrückliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Auftragsausführung zustande.

(3) Bestellungen können schriftlich, per E-Mail, telefonisch, per WhatsApp oder über Online-Systeme erfolgen.

(4) Mündliche Nebenabreden bedürfen der Bestätigung in Textform.

(5) Mit der Freigabe eines Entwurfs, einer Druckvorlage, einer Stickdatei oder eines 3D-Modells durch den Auftraggeber gilt der Auftrag als verbindlich erteilt. Ab diesem Zeitpunkt trägt der Auftraggeber die Verantwortung für Inhalt, Rechtschreibung, Farb- und Maßangaben.

§ 3 Leistungsumfang und technische Ausführung

(1) Der Auftragnehmer fertigt und liefert ausschließlich nach kundenspezifischen Angaben. Die technische Umsetzung obliegt dem Auftragnehmer, soweit keine ausdrückliche Vereinbarung besteht.

(2) Stickerei: Minimale Lage-, Größen- oder Farbabweichungen sind technisch bedingt und unvermeidlich. Farbdefinitionen erfolgen nach Standardfarbkarten führender Garnhersteller (z. B. Madeira, Gunold). Ein exakter Farbabgleich zu Bildschirmdarstellungen oder Druckfarben kann nicht gewährleistet werden. Die Fadendichte, Stichrichtung und Unterlegung werden nach fachlicher Einschätzung des Auftragnehmers festgelegt, sofern keine abweichende Vorgabe erfolgt. Bei besonders feinen Details, sehr kleinen Schriften (unter 5 mm Höhe) oder komplexen Farbverläufen behält sich der Auftragnehmer vor, den Entwurf im Rahmen der technischen Machbarkeit anzupassen.

(3) UV-Druck: Geringfügige Farbabweichungen zwischen Bildschirmdarstellung und Druckergebnis sind technisch unvermeidbar. Bei größeren Stückzahlen erfolgt auf Wunsch ein Musterdruck zur Freigabe. Bei bedruckten Zollstöcken und Gelenkartikeln kann es technisch bedingt zu Sprühnebel, Farbverlauf oder ungleichmäßigen Abständen zwischen den Gliedern kommen; ein exakter, randbündiger Druck ist nicht gewährleistet. Die Hafteigenschaften des UV-Drucks variieren je nach Beschaffenheit, Beschichtung und Oberflächenstruktur des zu bedruckenden Materials. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewährleistung für die Haftung auf beigestellten Materialien, deren Eignung nicht zuvor durch einen Probedruck bestätigt wurde.

(4) Lasergravur und Lasercut: Die Ergebnisse der Laserbearbeitung hängen maßgeblich von Material, Oberfläche und Dicke ab. Geringfügige Abweichungen in Tiefe, Kontrast und Kantenbeschaffenheit sind produktionsbedingt und stellen keinen Mangel dar. Brandspuren, Verfärbungen oder Rauchablagerungen an Schnittkanten sind materialbedingt und je nach Werkstoff unvermeidlich. Bei beigestellten Materialien liegt die Verantwortung für die Lasereignung (z. B. Vermeidung von PVC, chlorhaltigen oder beschichteten Materialien) ausschließlich beim Auftraggeber. Der Auftragnehmer behält sich vor, die Bearbeitung von Materialien abzulehnen, deren Zusammensetzung unklar ist oder die ein Sicherheitsrisiko darstellen.

(5) 3D-Druck (FDM/FFF, Resin): Sichtbare Schichtlinien (Layer Lines) sind verfahrensbedingt und stellen keinen Mangel dar. Die Maßhaltigkeit beträgt je nach Druckverfahren ca. ±0,2–0,5 mm (FDM) bzw. ±0,05–0,1 mm (Resin). Geringfügige Abweichungen in Form, Oberfläche und Farbe sind technisch unvermeidlich. Stützstrukturen können sichtbare Kontaktstellen auf der Oberfläche hinterlassen. Der Auftragnehmer entscheidet über Druckrichtung, Füllmuster, Stützstrukturplatzierung und Nachbearbeitung, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. 3D-gedruckte Teile sind grundsätzlich nicht für tragende, sicherheitskritische oder medizinische Anwendungen zugelassen, sofern nicht ausdrücklich in Textform vereinbart. Die Materialeigenschaften (Hitzebeständigkeit, UV-Beständigkeit, mechanische Belastbarkeit) variieren je nach eingesetztem Filament oder Resin und werden auf Anfrage mitgeteilt.

(6) Grafische Dienstleistungen und Design: Entwürfe werden auf Basis der vom Auftraggeber übermittelten Vorgaben erstellt. Im Basispreis sind bis zu zwei Korrekturschleifen enthalten, sofern nicht anders vereinbart. Weitere Änderungen werden nach Aufwand berechnet. Die Umsetzung kreativer Freiräume liegt beim Auftragnehmer, sofern keine detaillierte Vorgabe erfolgt.

(7) Die Eignung der gelieferten oder beigestellten Materialien für den vorgesehenen Zweck liegt in der Verantwortung des Auftraggebers.

(8) Beratung, Materialtests, Schulungen und technische Einschätzungen: Angaben zu Maschinen, Materialien, Bearbeitungszeiten, Ergebnissen, Wirtschaftlichkeit oder Sicherheit beruhen auf den vom Auftraggeber übermittelten Informationen und auf praktischen Erfahrungswerten. Sie stellen keine Garantie für ein bestimmtes Ergebnis dar, sofern nicht ausdrücklich in Textform eine konkrete Beschaffenheit vereinbart wurde.

(9) Reparatur- und Serviceleistungen: Reparaturen, Wartungen, Diagnoseleistungen, Ersatzteilberatung und technische Prüfungen erfolgen ausschließlich nach technischer Machbarkeit, Fehlerbild und Ersatzteilverfügbarkeit. Der Auftragnehmer übernimmt keine Herstellergarantie und erweckt keine Autorisierung durch Gerätehersteller, sofern eine solche Autorisierung nicht ausdrücklich schriftlich bestätigt ist. Der Auftragnehmer kann eine Reparatur ablehnen, wenn Sicherheitsrisiken, fehlende Ersatzteile, wirtschaftliche Unverhältnismäßigkeit oder unklare Vorarbeiten Dritter vorliegen.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer alle für die Ausführung erforderlichen Informationen, Daten und Materialien rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung zu stellen.

(2) Dateianforderungen je nach Produktionsverfahren: – Stickerei: Vektordateien (SVG, AI, EPS, PDF) oder hochauflösende Bilddateien (mind. 300 dpi). Stickfähige Dateien (DST, PES, JEF) werden auf Basis der angelieferten Vorlagen vom Auftragnehmer erstellt. – UV-Druck: Druckfähige Dateien (PDF, TIFF, PNG) in Originalgröße mit mind. 300 dpi. Farbangaben nach CMYK oder Pantone. – Lasergravur/-cut: Vektordateien (SVG, AI, DXF, PDF). Pixelgrafiken sind nur für Gravuren geeignet und müssen mind. 300 dpi aufweisen. Schnittlinien müssen als Vektorpfade angelegt sein. – 3D-Druck: STL-, OBJ- oder 3MF-Dateien. Das Modell muss wasserdicht (manifold) und in druckbarer Geometrie vorliegen. Der Auftragnehmer prüft die Druckbarkeit, übernimmt jedoch keine Haftung für Fehler, die auf fehlerhafte Modelldaten zurückzuführen sind.

(3) Die Verarbeitung beigestellter Textilien, Objekte oder Materialien erfolgt auf Risiko des Auftraggebers. Für Beschädigung, Fehlproduktion oder Verlust solcher Materialien haftet der Auftragnehmer nach Maßgabe von § 12 dieser AGB; die dort geregelte unbeschränkte Haftung bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit bleibt unberührt. Dem Auftraggeber wird empfohlen, wertvolle oder unersetzliche Stücke vorab zu versichern.

(4) Der Auftraggeber versichert, dass er über sämtliche Nutzungs-, Marken-, Urheber- und Verwertungsrechte an den übermittelten Daten, Logos, Bildern oder Vorlagen verfügt. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die Rechtmäßigkeit der übermittelten Inhalte zu prüfen. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung von Schutzrechten durch die Bearbeitung der angelieferten Vorlagen entstehen.

(5) Verzögerungen oder Mehrkosten, die durch unvollständige, fehlerhafte oder verspätete Zulieferung von Daten oder Materialien entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Sämtliche Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich als Bruttopreise ausgewiesen.

(2) Bei individuell nach Kundenvorgaben angefertigten Leistungen sowie bei Aufträgen, für die Material eigens beschafft werden muss, ist der Auftragnehmer berechtigt, Vorkasse oder eine Anzahlung nach Absatz 6 zu verlangen; sachlicher Grund hierfür ist die fehlende anderweitige Verwertbarkeit der Leistung. Im Übrigen ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.

(3) Skonto oder Preisnachlässe bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung in Textform.

(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen (§ 288 BGB: 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz bei Verbrauchern, 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz bei Unternehmern). Für jede Mahnung nach Eintritt des Verzugs werden Mahnkosten in Höhe von 2,50 € berechnet, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass ein geringerer Schaden entstanden ist. Gegenüber Unternehmern bleibt der Anspruch auf die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB unberührt.

(5) Einrichtungskosten (z. B. Digitalisierung von Stickdateien, Erstellung von Druckvorlagen, Aufbereitung von Laserdaten, Aufbereitung von 3D-Druckdaten) werden gesondert berechnet und sind auch dann zu vergüten, wenn der Auftrag im Anschluss nicht erteilt wird.

(6) Bei Aufträgen mit einem Nettowert über 500,00 € ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Anzahlung von bis zu 50 % des Auftragswertes zu verlangen.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

(1) Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum des Auftragnehmers (erweiterter Eigentumsvorbehalt).

(2) Bei Zuwiderhandlung, insbesondere bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Ware zurückzufordern. Die Rücknahme stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar.

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und den Auftragnehmer unverzüglich über Zugriffe Dritter (z. B. Pfändung) zu informieren.

§ 7 Eigentum und Nutzungsrechte an Produktionsdaten

(1) Alle vom Auftragnehmer erstellten Stickprogramme, Digitalisierungen, Druckvorlagen, Laserschnittdaten, 3D-Druckdaten und grafischen Entwürfe bleiben ausschließliches geistiges Eigentum der Grabs Industries e.K.

(2) Mit Auftragserteilung und vollständiger Bezahlung erwirbt der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht zur Verwendung der Ergebnisse im Rahmen des jeweiligen Auftrags.

(3) Eine Herausgabe der Originaldateien (Stickdateien, Quelldaten, Arbeitsdateien) erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung und gegen angemessenes Entgelt (Auslösebetrag). Die Höhe richtet sich nach Komplexität und Aufwand der Erstellung.

(4) Entwürfe, Stickproben, Druckmuster und Prototypen verbleiben im Eigentum des Auftragnehmers und dürfen ohne Zustimmung in Textform nicht vervielfältigt, verändert, weitergegeben oder bei Drittanbietern zur Reproduktion verwendet werden.

(5) Der Auftragnehmer ist berechtigt, angefertigte Produkte zu Referenz-, Portfolio- und Werbezwecken abzubilden und zu veröffentlichen, sofern der Auftraggeber dem nicht in Textform widerspricht.

§ 8 Lieferung und Versand

(1) Lieferungen erfolgen ausschließlich versichert über vom Auftragnehmer gewählte Dienstleister (z. B. DHL, UPS, Spedition).

(2) Bei Lieferungen an Verbraucher trägt der Auftragnehmer das Transportrisiko bis zur Übergabe an den Auftraggeber (§ 475 Abs. 2 BGB). Bei Lieferungen an Unternehmer geht die Gefahr mit Übergabe an den Versanddienstleister auf den Auftraggeber über (§ 447 BGB).

(3) Die Selbstabholung am Standort Längestraße 14, 78176 Blumberg, ist nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

(4) Internationale Lieferungen erfolgen nur auf Anfrage und nach gesonderter Vereinbarung. Zölle, Einfuhrabgaben und länderspezifische Steuern gehen zu Lasten des Auftraggebers.

(5) Liefertermine sind verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart oder in der Auftragsbestätigung als verbindlich bezeichnet worden sind. Im Übrigen handelt es sich um voraussichtliche Termine.

§ 9 Lieferzeiten und Produktionsfristen

(1) Lieferzeiten richten sich nach Vereinbarung oder der in der Auftragsbestätigung angegebenen Frist. Die Lieferfrist beginnt erst nach vollständiger Klärung aller Auftragsdetails, Freigabe durch den Auftraggeber und gegebenenfalls Eingang der vereinbarten Anzahlung.

(2) Standardproduktionszeiten (Richtwerte, nicht verbindlich): – Stickerei: 3–7 Werktage je nach Stückzahl und Komplexität – UV-Druck: 2–5 Werktage – Lasergravur/-cut: 2–5 Werktage – 3D-Druck: 3–10 Werktage je nach Größe, Verfahren und Nachbearbeitung

(3) Expressaufträge sind nach Absprache und gegen Aufpreis möglich.

(4) Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Materialengpässen, Maschinenausfällen oder technischer Störungen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, verlängern die Lieferzeit angemessen; der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich. Für Schäden aus Lieferverzögerungen haftet der Auftragnehmer nach Maßgabe von § 12.

§ 10 Stornierung und Rücktritt

(1) Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zur Fertigstellung jederzeit kündigen (§ 648 BGB). Der Auftragnehmer behält in diesem Fall den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung; er muss sich jedoch anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Hat die Produktion bereits begonnen oder wurden die Auftragsdaten bereits aufbereitet, wird vermutet, dass dem Auftragnehmer 90 % der auf den noch nicht erbrachten Teil der Leistung entfallenden Vergütung zustehen. Das betrifft insbesondere digitalisierte Stickdateien und laufende Stickaufträge, gestartete UV-Druckaufträge und aufbereitete Druckvorlagen, bereits gestartete Lasergravuren oder -cuts, 3D-Druckaufträge mit begonnenem Druck oder aufbereiteten Druckdaten sowie individuell erstellte grafische Entwürfe nach Freigabe. Beiden Parteien bleibt der Nachweis eines höheren oder geringeren Betrages vorbehalten.

(2) Stornierungen vor Produktionsbeginn sind möglich, sofern noch kein Material beschafft oder bearbeitet wurde. Bereits erbrachte Vorleistungen (Digitalisierung, Datenaufbereitung, Materialbestellung) werden in Rechnung gestellt.

(3) Stornierungen sind in Textform (z. B. per E-Mail an info@grabs.industries) mitzuteilen.

§ 11 Reklamation und Gewährleistung

(1) Der Auftraggeber hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen. Ist der Auftraggeber Unternehmer, gilt die Rügeobliegenheit nach § 377 HGB; offene Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt, in Textform anzuzeigen. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Fristen; eine Anzeige in Textform wird lediglich zur zügigen Bearbeitung empfohlen.

(2) Reklamationen müssen den Mangel konkret beschreiben und nach Möglichkeit durch Fotos dokumentiert werden.

(3) Der Auftragnehmer fertigt ausschließlich individuell nach Kundenspezifikation. Die in § 3 beschriebenen verfahrensbedingten Toleranzen geben den Stand der Technik wieder. Gegenüber Unternehmern stellen Abweichungen innerhalb dieser Toleranzen keinen Mangel dar. Gegenüber Verbrauchern gilt eine Abweichung von den objektiven Anforderungen nur dann als vereinbart, wenn der Verbraucher vor Abgabe seiner Vertragserklärung eigens davon in Kenntnis gesetzt wurde und die Abweichung ausdrücklich und gesondert vereinbart worden ist (§ 476 Abs. 1 Satz 2 BGB); diese gesonderte Vereinbarung erfolgt im Rahmen der Entwurfs- bzw. Produktionsfreigabe.

(4) Bei individuell gefertigten Produkten besteht kein Anspruch auf Rückgabe oder Umtausch, sofern weder eine Abweichung von einer ausdrücklich vereinbarten Beschaffenheit noch eine Abweichung von den objektiven Anforderungen noch ein Fertigungsfehler vorliegt. Die gesetzlichen Mängelrechte bleiben unberührt.

(5) UV-Druck auf beigestellten Materialien: Vor der Bedruckung erfolgt eine oberflächliche Reinigung zur Staub- und Fettreduzierung. Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewährleistung für mangelnde Haftung des Drucks, wenn die Ursache auf Rückstände, Materialeigenschaften, Beschichtungen oder ungeeignete Oberflächen des angelieferten Artikels zurückzuführen ist. Bei Unsicherheit wird ein Probedruck empfohlen.

(6) 3D-Druck: Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber fehlerhafte oder nicht druckbare Modelldaten bereitgestellt hat, das gedruckte Teil über die vereinbarte Belastung hinaus beansprucht wurde oder Nachbearbeitungen durch den Auftraggeber oder Dritte vorgenommen wurden.

(7) Lasergravur/-cut: Gewährleistungsansprüche bei beigestellten Materialien sind ausgeschlossen, wenn das Material nicht für die Laserbearbeitung geeignet war oder keine ausreichenden Angaben zur Materialzusammensetzung gemacht wurden.

(8) Stickerei: Bei beigestellten Textilien ist eine Gewährleistung für Beschädigungen durch die Bestickung (z. B. Nadelperforationen bei empfindlichen Stoffen, Dehnungsveränderungen bei Stretch-Materialien) ausgeschlossen.

(9) Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche 12 Monate ab Lieferung bzw. Abnahme. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, für Ansprüche aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in den Fällen der § 438 Abs. 1 Nr. 2 und § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB; insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

(10) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte uneingeschränkt, soweit der Mangel nicht auf individuelle Anfertigung nach Kundenvorgaben oder auf unvermeidbare technische Toleranzen gemäß § 3 zurückzuführen ist.

§ 12 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist in diesem Fall auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Eine über die Absätze 1 und 2 hinausgehende Haftung, insbesondere für mittelbare Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos bleibt unberührt.

(4) Bei der Verarbeitung kundeneigener Materialien ist die Haftung des Auftragnehmers im Bereich der leichten Fahrlässigkeit außerhalb wesentlicher Vertragspflichten ausgeschlossen. Im Übrigen ist die Haftung für beigestellte Materialien im Bereich der leichten Fahrlässigkeit auf den Wiederbeschaffungswert des Materials begrenzt, soweit dieser dem vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden entspricht. Die Absätze 1 und 2 bleiben unberührt. Dem Auftraggeber wird empfohlen, hochwertige beigestellte Materialien eigenständig zu versichern.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Beauftragten des Auftragnehmers.

§ 13 Datenschutz

(1) Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der DSGVO, des BDSG und des TDDDG.

(2) Die Datenverarbeitung erfolgt zur Vertragsdurchführung, Auftragsabwicklung und Kommunikation. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung (z. B. Versanddienstleister, Zahlungsabwicklung) oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung erforderlich ist.

(3) Weitere Informationen zur Datenverarbeitung finden sich in der Datenschutzerklärung unter www.grabs.industries/datenschutz.

§ 14 Widerrufsrecht für Verbraucher

(1) Ein Widerrufsrecht besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind. Dies betrifft insbesondere individuell bestickte, bedruckte, gravierte oder per 3D-Druck gefertigte Produkte.

(2) Für nicht individualisierte Standardprodukte (z. B. Inspire Create Dekoartikel aus dem Lagerbestand) steht Verbrauchern ein Widerrufsrecht von 14 Tagen gemäß § 355 BGB zu. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter die Ware in Besitz genommen hat.

(3) Der Widerruf ist gegenüber dem Auftragnehmer durch eine eindeutige Erklärung (z. B. Brief oder E-Mail an info@grabs.industries) zu erklären. Eine bestimmte Form ist nicht vorgeschrieben. Der Verbraucher kann hierfür das in Absatz 6 abgedruckte Muster-Widerrufsformular verwenden, was jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung.

(4) Widerruft der Verbraucher wirksam, erstattet der Auftragnehmer alle erhaltenen Zahlungen einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich aus der Wahl einer anderen als der angebotenen günstigsten Standardlieferung ergeben) unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem die Widerrufserklärung eingegangen ist. Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; Entgelte werden hierfür nicht berechnet. Der Auftragnehmer kann die Rückzahlung verweigern, bis er die Waren zurückerhalten hat oder der Verbraucher den Nachweis der Absendung erbracht hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Der Verbraucher hat die Waren unverzüglich, spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag des Widerrufs zurückzusenden; er trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung. Für einen Wertverlust der Waren haftet der Verbraucher nur, wenn dieser auf einen zur Prüfung von Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise nicht notwendigen Umgang zurückzuführen ist.

(5) Mit der ausdrücklichen Freigabe eines individualisierten Auftrags bestätigt der Auftraggeber, dass er über den Ausschluss des Widerrufsrechts informiert wurde.

(6) Muster-Widerrufsformular (nur ausfüllen und zurücksenden, wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen): An Grabs Industries e.K., Längestraße 14, 78176 Blumberg, E-Mail: info@grabs.industries — Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*): ______________________. Bestellt am (*) / erhalten am (*): ______________. Name des/der Verbraucher(s): ______________________. Anschrift des/der Verbraucher(s): ______________________. Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): ______________. Datum: ______________. (*) Unzutreffendes streichen. Das Muster steht auch auf der Seite Widerruf zum Abruf und als Download bereit.

§ 15 Mindestbestellwerte und Kleinauftragsaufschlag

(1) Für Aufträge unterhalb eines Nettowertes von 25,00 € wird ein Kleinauftragsaufschlag von 10,00 € netto berechnet.

(2) Der Auftragnehmer behält sich vor, Aufträge unterhalb des Mindestbestellwertes abzulehnen.

§ 16 Gerichtsstand und anwendbares Recht

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten mit Unternehmern ist der Sitz des Auftragnehmers (78176 Blumberg). Gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

(3) Eine von der Europäischen Kommission bereitgestellte Plattform zur Online-Streitbeilegung steht seit dem 20. Juli 2025 nicht mehr zur Verfügung. Der Auftragnehmer ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit (§ 36 Abs. 1 Nr. 1 VSBG).

§ 17 Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

(2) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Textformerfordernisses.

(3) Es gilt die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses veröffentlichte Fassung dieser AGB.


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info@grabs.industries

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